Start Mesonic WINLine 9.0 Elektronisches Vorsteuererstattungsverfahren in WINLine

Elektronisches Vorsteuererstattungsverfahren in WINLine

 

Seit 1.1.2010 kam es in Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/9/EG zu einer Umstellung des Vorsteuererstattungsverfahrens für Staaten aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet. Bisher waren die Vorsteuerstattungsanträge in Papierform im Erstattungsstaat einzureichen. Nun müssen Anträge auf Erstattung der Vorsteuer, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat angefallen sind und nach dem 31.12.2009 gestellt werden, beim Finanzamt im Ansässigkeitsstaat auf elektronischem Weg eingereicht werden.

 

Für Österreich:

In Österreich werden die Anträge über das Finanz-Online-System eingereicht und anschließend vom Ansässigkeitsstaat an den Erstattungsstaat weitergeleitet. Die österreichische Finanzverwaltung prüft zuvor die Vollständigkeit der Angaben und die grundsätzlichen Voraussetzungen.

 

Der Antragsteller erhält in der Folge eine zweimalige elektronische Bestätigung, einmal bei Eingang des Antrages und ein weiteres Mal, wenn der Antrag beim Erstattungsstaat eingegangen ist, um das Datum für eine mögliche Verzinsung festlegen zu können.

 

Die ausländische Steuerbehörde muss dabei den Antrag innerhalb von vier Monaten erledigen. Die Frist kann maximal acht Monate betragen, wenn noch zusätzliche Informationen benötigt werden. Die Auszahlung des zu erstattenden Betrages hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Stattgabe zu erfolgen. Benötigen die Finanzbehörden für die Erledigung zu lange, so stehen dem Antragsteller Zinsen zu.

 

Für Deutschland:

Die elektronische Vorsteuererstattung für Deutschland ist programmseitig derzeit noch nicht berücksichtigt. Die Umsetzung wird in Kürze mit einem Patch zur Version WINLine 9.0 (9000) erfolgen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, sobald diese Funktion für Deutschland zur Verfügung steht.