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Zahlstellenverfahren im Bereich Lohn ab 2011

Sicher ist Ihnen bekannt, dass im Bereich der Sozialversicherung in den kommenden Monaten viele Neuerungen umgesetzt werden. Eine wichtige Änderung betrifft das so genannte Zahlstellenverfahren für das wir Ihnen in WINLine® LOHN ein neues Modul zur Verfügung stellen.


Welche Änderungen treten bzgl. des Zahlstellenverfahrens ab 2011 in Kraft?

Öffentlichen Bekanntmachungen haben Sie entnehmen können, dass das sogenannte maschinell unterstützte Zahlstellenmeldeverfahren ab 2011 für alle Arbeitgeber lt. §202 A.2 S.1 SGB V verpflichtend wird. Ab diesem Zeitpunkt müssen Meldungen der Zahlstellen und Krankenkassen auf maschinellem Weg erfolgen!

Unter der Prüfung der gesetzlichen Vorgaben zum Zahlstellenverfahren geben wir Ihnen bekannt, dass wir für Januar 2011 ein neues Modul „Zahlstellenverfahren“ für WINLine® LOHN planen! Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung dieses Moduls terminlich von der Freigabe des Rückmeldeverfahrens durch die Krankenkasse abhängig ist.


Welche Unternehmen sind vom Zahlstellenverfahren betroffen?

Ihr Unternehmen ist davon betroffen, sofern Sie Betriebsrenten oder Versorgungsbezüge abrechnen. Dieses sind Bezüge zu Arbeitnehmern, die zwar nicht mehr im aktiven Arbeitsverhältnis stehen, weil sie Rentner sind, aber aus dem ursprünglichen Arbeitsverhältnis noch eine Betriebsrente von Ihnen erhalten. Es kann aber auch einen der Rente vergleichbaren Bezug darstellen, der wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, zusätzlich zur Altersversorgung oder zur Hinterbliebenenversorgung gezahlt wird.

Es ist möglich, dass derzeit bei Ihnen nur wenige oder gar keine Arbeitnehmer davon betroffen sind. Beachten Sie jedoch, dass dieser Fall jederzeit eintreten kann, völlig unabhängig davon, in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist.


Welche Besonderheiten müssen berücksichtigt werden?

Wenn Sie Arbeitnehmer mit den genannten Bezügen abrechnen, müssen Sie im Rahmen der Sozialversicherung ab 2011 Besonderheiten beachten:

1. Sie erhalten als Arbeitgeber von der Sozialversicherung die Zahlstellennummer als ein weiteres Organisationsmerkmal. Beitragsnachweise, mit denen die Beiträge der betroffenen Arbeitnehmer gemeldet werden, müssen bei der elektronischen Übermittlung dieses Zahlstellenmerkmal beinhalten.

Weiterhin ist der Datenaufbau für die Übermittlung von Zahlstellen-Beitragsnachweisen ein anderer, als der zu den üblichen Beitragsnachweisen. Die Beitragsnachweise werden ausschließlich mit dem abweichenden Datenaufbau bei den Annahmestellen verarbeitet.
Neu ist, dass ab 2011 Beitragsnachweise nur noch elektronisch übermittelt werden dürfen!

2. Weiter besteht zu diesen betroffenen Arbeitnehmern ein Meldeverfahren, welches einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen der Krankenkasse und Ihnen als Zahlstelle darstellt. Dieser elektronische Datenaustausch kann sehr umfangreich sein, weil eine Vielzahl von Daten zu diesen Arbeitnehmern zu melden ist und es Rückmeldungen von den Krankenkassen dazu geben wird. Neu ist ab 2011, dass dieses ebenfalls nur noch elektronisch erfolgen darf!


Was bedeuten diese Neuerungen für Sie?

Diese Punkte lassen den Schluss zu, dass die Abwicklung dazu für Sie einen erheblichen Aufwand darstellt, selbst wenn nur 1 Arbeitnehmer davon betroffen ist! Sie müssten ohne eine Automatik die elektronische Übermittlung mit der manuellen Eingabe dieser Arbeitnehmer zu jeder Meldung per SV-Net sicherstellen. Diesen hohen zusätzlichen Aufwand an Arbeit können Sie sich mit dem neuen Modul Zahlstellenverfahren ab 2011 ersparen!

Mit dem Modul werden Sie Beitragsnachweise im Rahmen einer Zahlstelle und auch das monatliche Meldeverfahren zum Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Zahlstellen einfach abwickeln können. Das alles erfolgt vollautomatisch auf elektronischem Wege in der vorgeschriebenen und gesicherten Form, ohne eine aufwändige manuelle Bearbeitung!

Planen Sie bereits heute den Einsatz einer für Sie maschinellen einfachen Lösung des Zahlstellenverfahrens ab 2011 im Rahmen von WINLine® LOHN mit Ihrem Vertriebspartner. Gern steht Ihnen Ihr BSM-Partner für Ihre Rückfragen zur Verfügung.

Ihr
BSM-Team